Fachorganisation Glarner Wanderwege

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FO Glarner Wanderwege

Wer sind wir? Was wollen wir und wohin möchten wir in Zukunft? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Fachorganisation der Glarner Wanderwege.



INFORMATIONEN / ENTSTEHUNG

WER SIND WIR?

  • Wir sind die durch die kantonale Gesetzgebung anerkannte Wanderweg-Fachorganisation des Kantons Glarus.
  • Als gemeinnütziger Verein fördern wir das Wandern und leisten einen wesentlichen Beitrag zu Gunsten der Freizeitgestaltung, des Tourismus, der Gesundheitsförderung und zum Natur- und Kulturverständnis.
  • Wir sind Aktivmitglied des Dachverbandes Schweizer Wanderwege.

WAS WOLLEN WIR?

In Anlehnung an die Qualitätsziele des Dachverbandes Schweizer Wanderwege (SWW) setzen wir uns ein für:

  • die Umsetzung des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG)
  • in attraktives und einheitlich signalisiertes Wanderwegnetz
  • eine freie und möglichst gefahrlose Begehung der Wanderwege  einen Anschluss der Wanderwege an den öffentlichen Verkehr
  • die touristische Information und Kommunikation der Routen

WAS TUN WIR?

  • Wir stellen die Kompetenz unserer Organisation für eine qualitativ hochstehende Wander-Infrastruktur zur Verfügung.
  • Wir beraten die Gemeinden bei Signalisation und Unterhalt der Wanderwege.
  • Wir vertreten die Interessen der Wanderinnen und Wanderer im Kt. Glarus.

WER SIND UNSERE PARTNER?

  • Unsere Partner sind die Gemeinden, der Kanton Glarus und der Verein Schweizer Wanderwege.

WIE FINANZIEREN WIR UNS?

Wir finanzieren unsere Aktivitäten und Leistungen durch:

  • Beiträge des Kantons und der Gemeinden
  • Einnahmen aus erbrachten Leistungen
  • Mitgliederbeiträge
  • Spenden und Legate
  • Beteiligung am Ergebnis der Schweizer Wanderwege
  • Zuschüsse von Partnern aus der Wirtschaft

GESCHICHTE

Am 21. Juni 2011 wurde der Verein „Glarner Wanderwege“ als letzte kantonale Wanderweg-Fachorganisation gegründet. Der Regierungsratsbeschluss vom 16. September 2008 hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gemeindestrukturreform betreffend Zuständigkeiten der Wanderwege zur Gründung des neuen Vereins geführt. Zuständig für die Wanderwege sind nun in erster Linie die Gemeinden. Der Kanton übernimmt im Sinne des übergeordneten Rechts weiterhin seine Aufsichts- und Kontrollfunktion.

Die „Glarner Wanderwege“ löst den langjährigen Wanderwegobmann des Glarnerlandes ab.

Schwanden, 14. Juni 2024

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